§ 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Das Unternehmen VT7 Sp. z o.o. mit Sitz in Stettin (ul. Kurkowa 5/u2, 70-535 Stettin, NIP: 8522628345) ist der Veranstalter der Aktion mit dem Namen „Ambasadorka TanExpert“ (nachfolgend „Zusammenarbeit“ genannt).
  2. Diese Regeln legen die Bedingungen und Grundsätze der Zusammenarbeit fest.
  3. Der Veranstalter erklärt, dass die Zusammenarbeit keine Form des Glücksspiels, einer Werbeziehung oder einer gegenseitigen Wette im Sinne des Gesetzes vom 19. November 2009 über Glücksspiele (Gesetzestext: Dz. U. von 2019, Pos. 847, mit späteren Änderungen) darstellt.
  4. Die Zusammenarbeit wird auf dem Gebiet der Republik Polen durchgeführt.
  5. Die Dauer der Zusammenarbeit beträgt 30 Kalendertage und wird ab dem Tag des Erhalts der Produkte berechnet.
  6. Der Veranstalter hat das Recht, die Dauer der Zusammenarbeit zu verlängern.
  7. Die Teilnahme an der Zusammenarbeit setzt die Kenntnisnahme der Regeln und die Akzeptanz der Bestimmungen voraus.

§ 2. REGELN UND ABLAUF DER ZUSAMMENARBEIT

  1. Die Zusammenarbeit wird auf den sozialen Medien der Botschafterin durchgeführt, und der Ablauf wird vom Veranstalter überwacht.
  2. Die Botschafterinnen haben die Möglichkeit, Informationen über die Zusammenarbeit auf den Kanälen des Veranstalters wie Instagram (https://www.instagram.com/tanexpert/) und Facebook (https://www.facebook.com/tanexpertPL/) zu teilen. Die Regeln der Zusammenarbeit werden auf der Website (https://tanexpert24.pl/pl/) veröffentlicht, die vom Veranstalter verwaltet wird.
  3. Zur Teilnahme an der Zusammenarbeit berechtigt ist eine natürliche Person (die „Botschafterin“), die die folgenden Bedingungen erfüllt:
    • Sie ist volljährig und hat die volle Geschäftsfähigkeit,
    • Sie besitzt ein aktives, öffentliches Konto auf der sozialen Plattform Instagram oder Facebook – dieses Konto muss Eigentum des Teilnehmers an der Zusammenarbeit sein,
    • Sie zeigt Interesse an Kosmetikprodukten, insbesondere an Sonnenkosmetik, und ist aktiv auf sozialen Medien (wie Instagram, Facebook, TikTok, YouTube) als sogenannte Influencerin tätig,
    • Sie hat eine große Anhängerschaft mit mindestens 5.000 Followern,
    • Sie hat ihr Interesse an der Teilnahme an der Zusammenarbeit durch das Senden einer privaten Nachricht bekundet. Die interessierte Person muss sich mit diesen Regeln vertraut machen und deren Inhalt akzeptieren.
  4. Die Teilnahme an der Zusammenarbeit ist freiwillig und unentgeltlich, und die teilnehmende Person verpflichtet sich, die Regeln vor der Teilnahme zu lesen. Die Voraussetzung für die Teilnahme an der Zusammenarbeit ist die Erfüllung der in § 2 Punkt 2 festgelegten Bedingungen.
  5. Personen, die beim Veranstalter beschäftigt sind oder mit ihm zusammenarbeiten, dürfen nicht an der Zusammenarbeit teilnehmen. Jede Botschafterin darf nur eine Anmeldung zur Zusammenarbeit einreichen.

§ 3. PRODUKTE IM RAHMEN DER ZUSAMMENARBEIT

  1. Im Rahmen der Zusammenarbeit wird der Veranstalter den Botschafterinnen Kosmetikprodukte zur Förderung überlassen. Nach Erhalt der Produkte hat die Botschafterin 14 Kalendertage Zeit, folgende Aufgaben zu erfüllen:
    • Die Botschafterin hat, nach Erhalt der Produkte vom Veranstalter innerhalb von 30 Kalendertagen, die Aufgabe, die erhaltenen Produkte aus dem TanExpert-Shop (https://tanexpert24.pl/pl/) auf ihrem Instagram- oder Facebook-Konto gemäß den Vorgaben des Veranstalters zu bewerben,
    • Die Botschafterin hat folgende Aufgaben:
      • Innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt des Pakets: Aufzeichnung einer Story (Instastory/Stories) auf ihrem sozialen Medienkonto (Instagram/Facebook), die Unboxings der Pakete mit den erhaltenen Produkten aus dem TanExpert-Shop (https://tanexpert24.pl/pl/) sowie eine vollständige Besprechung der Kosmetika und die Anwendung der Selbstbräuner gemäß den Vorgaben des Veranstalters,
      • Innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt des Pakets: Erstellung eines Posts auf ihrem sozialen Medienkonto (Instagram/Facebook) mit den Produkten aus dem TanExpert-Shop (https://tanexpert24.pl/pl/), gemäß den Vorgaben des Veranstalters,
    • Die Botschafterin verpflichtet sich, die erhaltenen Kosmetika gemäß den Vorgaben des Veranstalters zu rezensieren.
    • Jede Botschafterin von TanExpert erhält im Rahmen der Zusammenarbeit mindestens ein Paket mit Kosmetikprodukten, das Produkte im Wert von mindestens 650 PLN aus dem TanExpert-Shop enthält. Die Pakete werden aufgrund der E-Mail-Korrespondenz zwischen dem Veranstalter und den Botschafterinnen versendet. Außerdem erhalten die Botschafterinnen einen Rabattcode für ihre Follower auf Instagram oder Facebook.
    • Der Veranstalter der Zusammenarbeit wird jede Anmeldung auf die Erfüllung der in § 2 Punkt 2 genannten Bedingungen prüfen.
    • Der Veranstalter wird auf die eingereichte Anmeldung innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt antworten.
    • Der Veranstalter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Lieferung der Produkte zur Förderung.
  2. Die Botschafterinnen von TanExpert müssen die Möglichkeit zur Annahme der Produkte bestätigen und die erforderlichen Versandinformationen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Information über ihre Teilnahme an der Zusammenarbeit übermitteln. Die Kosmetika werden per Kurierdienst an die von den Botschafterinnen angegebene Adresse in Polen versendet.
  3. Wenn ein Teilnehmer gegen die Bestimmungen der Regeln verstößt, hat der Veranstalter das Recht, ihn von der Teilnahme an der Zusammenarbeit auszuschließen. Eine ausgeschlossene Person kann sich nicht erneut zur Teilnahme anmelden. Die Entscheidung über die Anmeldung oder den Ausschluss liegt ausschließlich beim Veranstalter.
  4. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für den Inhalt und die Form der von den Teilnehmern im Rahmen der Zusammenarbeit veröffentlichten Materialien.
  5. Das Verfahren zum Erhalt der Kosmetika besteht darin, dass jeder Teilnehmer eine entsprechende Vereinbarung mit dem Veranstalter unterzeichnet, in der unter anderem die Nutzung des Bildnisses der Botschafterin in Werbe- und Promotionkampagnen für einen Zeitraum von 12 Monaten festgelegt wird, sowie die Unterzeichnung einer von der Botschafterin unterschriebenen Erklärung, deren Muster in Anhang Nr. 1 zu den Regeln enthalten ist.

§ 4. REKLAMATIONEN

  1. Reklamationen im Zusammenhang mit der Durchführung der Zusammenarbeit sind über die E-Mail-Adresse wspolpraca@tanexpert.pl oder per Post an die in § 1 Punkt 1 genannten Adresse einzureichen.
  2. Der Veranstalter wird Reklamationen unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Reklamation bearbeiten.

§ 5. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

  1. Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer, wie: Vorname und Nachname oder Profilname auf Instagram, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Botschafterin der Zusammenarbeit ist verpflichtet, dem Veranstalter ihre E-Mail-Adresse und andere personenbezogene Daten anzugeben, die für die Übergabe oder Realisierung der Produkte erforderlich sind. Der Veranstalter hat das Recht, eine andere Botschafterin aus den Teilnehmern auszuwählen, wenn die Botschafterin ihre Daten innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Zusammenarbeit nicht angegeben hat.
  2. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer der Zusammenarbeit werden gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet, insbesondere gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr dieser Daten sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. EU L 119, S. 1), die am 25.05.2018 in Kraft trat und nachfolgend als „DSGVO“ bezeichnet wird.
  3. Der Veranstalter ist der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten der Teilnehmer, die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit verarbeitet werden.
  4. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer der Zusammenarbeit werden zum Zweck der ordnungsgemäßen Durchführung der Zusammenarbeit verarbeitet, einschließlich der Übergabe von Kosmetika zur Veröffentlichung auf den Profilen der Botschafterin in sozialen Medien.
  5. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer der Zusammenarbeit können vom Verantwortlichen an Auftragsverarbeiter weitergegeben werden, die Dienstleistungen im Bereich IT erbringen, einschließlich der Verwaltung der Website des Shops, jedoch nur im notwendigen Umfang zur Erreichung des oben genannten Zwecks. Der Teilnehmer hat das Recht, Zugang zu seinen personenbezogenen Daten zu verlangen, diese zu berichtigen, zu löschen, die Verarbeitung einzuschränken und das Recht auf Datenübertragbarkeit, das vom Verantwortlichen gewährleistet wird.
  6. Die Möglichkeit, an der Zusammenarbeit teilzunehmen, hängt davon ab, ob der Teilnehmer freiwillig seine personenbezogenen Daten angibt. Wenn der Teilnehmer die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht angibt oder falsche oder unvollständige Daten angibt, wird ihm die Teilnahme an der Zusammenarbeit unmöglich gemacht.

§ 6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Die Regeln schließen keine zwingenden Bestimmungen des polnischen Rechts aus.
  2. Der Veranstalter hat das Recht, Änderungen an den Regeln jederzeit vorzunehmen, dies wird jedoch keine Auswirkungen auf die Rechte der Teilnehmer haben, die bereits eine Anmeldung eingereicht haben. Im Falle von Änderungen wird der Veranstalter die Teilnehmer auf der Website benachrichtigen, auf der die Regeln veröffentlicht werden.

Die Regeln treten am 10.05.2023 in Kraft.
ANHANG 1. - Erklärung der Botschafterin - herunterladen