§ 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Das Unternehmen VT7 Sp. z o.o. mit Sitz in Szczecin (ul. Kurkowa 5/u2, 70-535 Szczecin, NIP: 8522628345) ist der Veranstalter der Aktion "Markenbotschafterin von TanExpert" (im Folgenden "die Zusammenarbeit" genannt.
  2. Die Bedingungen legen die Konditionen der Zusammenarbeit fest.
  3. Der Veranstalter erklärt, dass die Zusammenarbeit keine Form des Glücksspiels, der Verlosung oder der Wette im Sinne des Gesetzes vom 19. November 2009 über Glücksspiele (konsolidierter Text: Gesetzblatt von 2019, Punkt 847, in geänderter Fassung) ist.
  4. Die Zusammenarbeit wird auf dem Gebiet der Republik Polen durchgeführt.
  5. Die Dauer der Zusammenarbeit beträgt 30 Kalendertage und wird ab dem Datum des Erhalts der Produkte berechnet.
  6. Der Veranstalter hat das Recht, die Dauer der Zusammenarbeit zu verlängern.
  7. Die Teilnahme an der Zusammenarbeit setzt das Lesen und Akzeptieren der Bedingungen und Bestimmungen voraus.

§ 2. GRUNDSÄTZE UND DURCHFÜHRUNG DER ZUSAMMENARBEIT

  1. Die Zusammenarbeit findet in den sozialen Netzwerken der Markenbotschafterinnen statt und wird von dem Veranstalter beaufsichtigt. Die Markenbotschafterinnen können Informationen über die Zusammenarbeit auf den Kanälen des Veranstalters wie Instagram (https://www.instagram.com/tanexpert/) und Facebook (https://www.facebook.com/tanexpertPL/) teilen. Die Bedingungen der Zusammenarbeit werden auf der Website (https://tanexpert24.pl/pl/) veröffentlicht, deren Verantwortlicher der Veranstalter ist.
  2. Teilnahmeberechtigt an der Zusammenarbeit ist eine natürliche Person (im Folgenden "Markenbotschafterin"), die folgende Bedingungen erfüllt:
    • Sie ist volljährig und besitzt volle Geschäftsfähigkeit,
    • Sie verfügt über ein aktives, öffentliches Konto auf einer sozialen Medienplattform wie Instagram oder Facebook, wobei das Konto im Besitz der Teilnehmerin sein muss,
    • Sie zeigt Interesse an Kosmetika, insbesondere Sonnenpflegeprodukten, und ist als sogenannte "Influencerin" aktiv auf sozialen Medienplattformen wie Instagram, Facebook, TikTok oder YouTube tätig. Die Person sollte eine große Anzahl von mindestens 5.000 Followern haben,
    • Sie meldet ihre Teilnahmewünsche durch das Senden einer privaten Nachricht an,
    • Die an der Zusammenarbeit interessierte Person muss diese Bedingungen lesen und akzeptieren.
  3. Die Teilnahme an der Zusammenarbeit ist freiwillig und kostenlos. Die teilnehmende Person verpflichtet sich, sich mit den Bedingungen vertraut zu machen, bevor sie an der Zusammenarbeit teilnimmt. Eine Voraussetzung für die Teilnahme an der Zusammenarbeit ist die Erfüllung der in § 2 Punkt 2 der Bestimmungen dargelegten Bedingungen.
  4. Personen, die beim Veranstalter angestellt sind oder mit ihm zusammenarbeiten, dürfen nicht an der Zusammenarbeit teilnehmen.
  5. Jede Markenbotschafterin ist nur zu einer Teilnahme an der Zusammenarbeit berechtigt.

§ 3. PRODUKTE IM RAHMEN DER ZUSAMMENARBEIT

  1. Im Rahmen der Zusammenarbeit stellt der Veranstalter den Markenbotschafterinnen Kosmetika für die Promotion zur Verfügung. Nach Erhalt der Produkte hat die Markenbotschafterin 14 Kalendertage Zeit, um die folgenden Aufgaben zu erfüllen:
    • Die Botschafterin soll innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der Kosmetikprodukte vom Veranstalter die erhaltenen Produkte aus dem TanExpert-Shop (https://tanexpert24.pl/pl/) auf ihrem Instagram- oder Facebook-Konto gemäß den Vorgaben des Veranstalters bewerben.
    • Die Botschafterin hat folgende Aufgaben:
      • Innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt des Pakets: Aufnahme von Videoinhalten (Instastories/Stories) auf ihrem Instagram-/Facebook-Konto, die das Auspacken der Pakete mit den erhaltenen Produkten aus dem TanExpert-Shop (https://tanexpert24.pl/pl/), eine vollständige Besprechung der Kosmetikprodukte und die Anwendung der Selbstbräuner gemäß den Vorgaben des Veranstalters umfassen.
      • Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt des Pakets: Erstellung eines Beitrags auf ihrem Instagram-/Facebook-Konto, der die erhaltenen Produkte aus dem TanExpert-Shop (https://tanexpert24.pl/pl/) gemäß den Vorgaben des Veranstalters umfasst.
    • Die Markenbotschafterin verpflichtet sich, die erhaltenen Kosmetika in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Veranstalters zu überprüfen.
  2. Jede Markenbotschafterin von TanExpert erhält als Teil der Zusammenarbeit:
    • mindestens ein Kosmetikpaket mit den im Shop angebotenen Produkten im Wert von mindestens 300 PLN. Die Pakete werden auf der Grundlage einer E-Mail-Korrespondenz zwischen dem Veranstalter und den Markenbotschafterinnen zugestellt.
    • Zusätzlich erhalten die Markenbotschafterinnen die Möglichkeit, einen Rabattcode für diejenigen zu erhalten, die ihrem Konto in den sozialen Netzwerken Instagram oder Facebook folgen.
  3. Der Veranstalter der Zusammenarbeit prüft jeden Antrag, um sicherzustellen, dass die in § 2 Punkt. 2 der Bedingungen aufgeführt sind.
  4. Der Veranstalter antwortet auf den eingereichten Antrag innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang.
  5. Der Veranstalter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Lieferung der Produkte für die Promotion.
  6. Die Markenbotschafterinnen von TanExpert müssen die Möglichkeit, die Produkte zu erhalten, bestätigen und die erforderlichen Versanddaten innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Information, dass sie Botschafterin werden, angeben. Die Kosmetika werden per Kurierdienst an die von den Markenbotschafterinnen angegebene Adresse in Polen geschickt.
  7. Wenn ein Teilnehmer gegen die Bedingungen verstößt, hat der Veranstalter das Recht, den Teilnehmer von der Zusammenarbeit auszuschließen. Eine Person, die ausgeschlossen wurde, kann sich nicht erneut bewerben. Die Entscheidung über die Anmeldung oder den Ausschluss liegt allein im Ermessen des Veranstalters.
  8. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für den Inhalt und die Form der von den Teilnehmern der Zusammenarbeit veröffentlichten Materialien.
  9. Um die Kosmetika zu erhalten, ist es erforderlich, dass jeder Teilnehmer eine entsprechende Vertrag mit dem Veranstalter unterzeichnet, der unter anderem die Verwendung des Bildes der Markenbotschafterin in Werbe- und Promotionskampagnen für einen Zeitraum von 12 Monaten und die Übergabe einer von der Markenbotschafterin unterzeichneten Erklärung an den Veranstalter vorsieht, deren Vorlage sich im Anhang 1 der Bedingungen befindet.

§ 4. REKLAMATIONEN

  1. Reklamationen, die das Verhalten der Zusammenarbeit betreffen, können über die E-Mail-Adresse wspolpraca@tanexpert.pl oder per Post an die in § 1 Punkt 1 der Bedingungen angegebene Adresse eingereicht werden.
  2. Der Veranstalter wird Reklamationen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Beschwerde bearbeiten.

§ 5. DATENSCHUTZ

  1. Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer, wie z. B. ihren Namen oder Profilnamen auf Instagram, ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
  2. Die Markenbotschafterin dieser Zusammenarbeit ist verpflichtet, dem Veranstalter ihre E-Mail-Adresse und andere personenbezogene Daten mitzuteilen, die für die Übertragung oder Realisierung der Produkte erforderlich sind. Der Veranstalter hat das Recht, eine andere Markenbotschafterin aus dem Kreis der Teilnehmer auszuwählen, wenn die Markenbotschafterin ihre Daten nicht innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Zusammenarbeit mitgeteilt hat.
  3. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer der Zusammenarbeit werden im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften verarbeitet, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (Amtsblatt der EU L 119, S. 1), die am 25.05.2018 in Kraft getreten ist, im Folgenden "DSGVO" genannt.
  4. Der Veranstalter ist der für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit Verantwortliche.
  5. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer der Zusammenarbeit werden verarbeitet, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Zusammenarbeit zu gewährleisten, einschließlich der Bereitstellung von Kosmetika für die Veröffentlichung auf den Profilen der Markenbotschafterin in den sozialen Medien.
  6. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer der Zusammenarbeit können vom Verantwortlichen an Stellen übermittelt werden, die sie in seinem Auftrag verarbeiten, insbesondere an IT-Dienstleister, einschließlich derjenigen, die für die Verwaltung der Website des Shops verantwortlich sind, jedoch nur zu dem Zweck und in dem Umfang, der für die Erfüllung des oben genannten Zwecks erforderlich ist.
  7. Der Teilnehmer hat das Recht, Zugang zu seinen persönlichen Daten, deren Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit zu verlangen.
  8. Voraussetzung für die Teilnahme an der Zusammenarbeit ist, dass der Teilnehmer seine persönlichen Daten freiwillig angibt. Wenn der Teilnehmer die erforderlichen persönlichen Daten nicht, falsch oder unvollständig angibt, wird seine Teilnahme an der Zusammenarbeit verhindert.

§ 6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Diese Bedingungen schließen die zwingenden Bestimmungen des polnischen Rechts nicht aus.
  2. Der Veranstalter hat das Recht, die Bedingungen jederzeit zu ändern. Die Rechte von Teilnehmern, die bereits einen Beitrag eingereicht haben, bleiben davon jedoch unberührt. Im Falle von Änderungen wird der Veranstalter die Teilnehmer auf der Website, auf der die Bedingungen veröffentlicht werden, informieren.


Die Bedingungen treten am 10.05.2023 in Kraft.
ANHANG Nr. 1. - Erklärung der Markenbotschafterin - herunterladen